Anmerkung:
14.3.2018
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Hinweis wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
14.3.2018
Da aus dem Hinweis nicht hervorgeht, um welchen Bahnhof im Amt Brück es sich handelt, wird eine mögliche Ausschilderung des Bahnsteigs sowohl am Bahnhof Brück, als auch am Bahnhof Borkheide geprüft.
17.10.19
Der Sachverhalt konnte bisher nicht abschließend bearbeitet werden. Nun wird erneut nach einer Lösung gesucht.
30.10.2019
Es wurde eine Vor-Ort-Besichtigug durchgeführt. Im nächsten Schritt wird über die Anschaffung von Hinweisschildern beraten.
11.11.19
Da sich der Hinweis auf keinen bestimmten Bahnhof bezog, haben wir die 3 Bahnhöfe unseres Amtsbereiches geprüft und dabei festgestellt, dass eine Hinweisbeschilderung am Bahnhof Brück sehr sinnvoll erscheint. Das heißt, für diesen wird kurzfristig beim Verkehrsamt des Landkreises ein Antrag auf Wegweisung zum Bahnhof gestellt, und zwar beidseitig an der Hauptzufahrt. Eine Beschilderung zu dem in Richtung Berlin führenden Gleis ist dagegen nicht zielführend, da dieses durch die Unterführung vom Bahnhof aus erreichbar ist. Verkehrsbeschränkungen (wie teilweises Linksabbiegeverbot) und fehlende Parkmöglichkeiten auf dieser Bahnhofsseite lassen eine wegweisende Verkehrsbeschilderung an dieser Stelle nicht zu.