Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Stroh in der Straße der Einheit
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
362418
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion des Amtes Brück
25.08.2025
Vielen Dank für Ihre Mitteilung bezüglich der Verunreinigung der Parkbuchten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Straßenreinigung gemäß der Satzung über Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes der Stadt Brück vom 22.01.1998 den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen wurde.
Zur Straße im Sinne dieser Satzung gehören alle öffentlichen Straßen und Wege – unabhängig von ihrer Befestigung – einschließlich der Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren sowie unbefestigten Seitenräume.
Daher erfolgt in diesen Bereichen keine Reinigung durch die Kehrmaschine. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern bzw. Anliegern.
Gerade im ländlichen Raum kann es saisonal, insbesondere während der Erntezeit, vermehrt zu Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Arbeiten kommen. Solche Umstände sind in einer landwirtschaftlich geprägten Region leider nicht immer vermeidbar, sollten aber dennoch im Rahmen der bestehenden Reinigungspflicht von den Anliegern berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung finden Sie auf der Homepage des Amtes Brück:
https://www.amt-brueck.de/rechtsgrundlagen/
Oder Sie wenden sich bei Rückfragen gern direkt an Ihren Bürgermeister.