Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Für die Straßenreinigung und den Winterdienst gilt folgendes:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage wird den Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung der öffentlichen Straßen auferlegt. Zu den Straßen gemäß der Verordnung gehören die öffentlichen Straßen und Wege ohne Rücksicht auf ihre Befestigung, einschließlich der Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren und unbefestigten Seitenräume, nicht jedoch die Fahrbahn.
Unser Außendienst wird den Sachverhalt überprüfen.
Die Satzung finden SIe auch unter
https://www.amt-brueck.de/rechtsgrundlagen/