Maerker Amt Brück


Willkommen beim Maerker-Portal des Amtes Brück. Hier können Sie Infrastrukturprobleme über den Reiter "Hinweis geben" melden. Bitte beachten Sie, dass jegliche Meldungen, die eine sofortige Gefahrenabwehr erfordern, direkt der Polizei (110) oder der Feuerwehr (112) zu melden sind. Das Maerker-Portal ist nicht dazu geeignet, Missachtungen der Straßenverkehrsordnung zu melden. Hinweise zu vermeintlich falsch geparkten Fahrzeugen teilen Sie bitte innerhalb der Dienstzeiten direkt dem Ordnungsamt mit (033844 62-336).

Es gibt aktuell 170 Hinweise für Amt Brück.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Mülltonnen teilweise miiten auf der Straße, da Sammelplatz ständig beparkt!

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 365841
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Mülltonnen müssen schon mitten auf der Straße stehen, weil dort regelmäßig ein Wagen abgestellt wird. Sammelplatz bestand schon dort vor dem Zuzug. Tonnen von den ganzen Bewohnern müssen nahe der Laterne stehen damit man sie richitg sehen kann und kein Unfall passiert.

*Text redaktionell entsprechend den Richtlinien von Maerker bearbeitet.

Brück
Lupinenweg 8
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12.09.2025, 09:36 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion des Amtes Brück

19.09.2025

Wir haben die Örtlichkeit überprüft und konnten keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) feststellen.

Ein fest eingerichteter Sammelplatz für die Abfalltonnen ist nicht vorhanden. Die Tonnen sollen gemäß der Abfallentsorgungssatzung der APM Niemegk am Abholtag neben der Fahrbahn bereitgestellt werden.

Im Bereich des Gänsematerings ist dafür ausreichend Platz neben der Fahrbahn vorhanden, sodass eine ordnungsgemäße Bereitstellung problemlos möglich ist.

Weitere Information unter:

https://www.apm-niemegk.de/wp-content/uploads/2024/01/Abfallentsorgungssatzung-AbfES-Lesefassung-2024.pdf

§ 18 regelt folgendes:

Bereitstellung der Abfallbehälter

(1) Der Anschlusspflichtige bzw. der Benutzungspflichtige muss die gem. §§ 8, 9 und 15
verwendeten Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen bis einschließlich 240 l sowie
Reisigbündel frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag bis spätestens
6.00 Uhr zur Entleerung bzw. Einsammlung unmittelbar neben dem Fahrbahnrand an der dem
angeschlossenen Grundstück nächsten mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße
bereitstellen bzw. bereitlegen.
Die Bereitstellung der Abfallbehälter muss so erfolgen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht
behindert oder gefährdet werden und der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust
möglich ist. Der Straßenverkehr darf durch die Bereitstellung nicht behindert werden. Die
Entleerung bzw. Einsammlung muss ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust gefahr- und
schadlos möglich und auch im Übrigen zumutbar sein.
Restabfallbehälter, Papierbehälter und Biotonnen müssen zur Entleerung mit geschlossenem
Behälterdeckel, in die auf dem Behälterdeckel angebrachte Pfeilrichtung aufgestellt werden.
Der Abstand der Abfallbehälter zur Fahrbahn soll nicht mehr als 2 Meter betragen. Nicht
ordnungsgemäß im Sinne von Satz 5 und 6 bereitgestellte Abfallbehälter werden nicht geleert,
sondern lediglich mit einem begründenden Beanstandungsaufkleber versehen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Baumaterialien auf Grünstreifen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 365710
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, im Erikaweg stehen leider seit mehreren Tagen Paletten mit steinen auf dem Grünstreifen. Die Paletten stehen schief und die dort gelagerten steine liegen auch schief, dadurch besteht eine Verkehrssicherheits Gefährdung für Autos und Fußgänger.

*Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde der Text für die Veröffentlichung angepasst.



11.09.2025, 11:18 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Bereich wurde überprüft, von einer derzeitigen Gefahr ist nicht auszugehen.

Für weitere Rückfragen steht in das Ordnungsamt zur Verfügung.

ordnung@amt-brueck.de oder 03384462 -336/ -337

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Weiterhin keine Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Borkheide

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 365624
Status: in Arbeit (gelb).

Wie schon im letzten Jahr und bereits mehrfach in diesem Jahr mitgeteilt, ist die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Borkheide ungenügend. Ebenfalls gehen manche Laternen nachts für 20 Minuten an und danach wieder aus. Die Straße sowie auch die Fußwege sind nachts nicht beleuchtet.


Wurzelweg 1
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10.09.2025, 20:07 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion des Amtes Brück

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Straßenbeschädigungen Gewerbegebiet Borkheide

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 365622
Status: in Arbeit (gelb).

Auf der Steinstraße sowie im gesamten Gewerbegebiet Borkheide sind die Straßen marode. Dies müsste dringend überprüft werden.


Steinstraße 10
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10.09.2025, 20:05 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion des Amtes Brück

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Fahrbahnmarkierung in der Kurve

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 365524
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der scharfen Kurve (Neuendorfer Straße auf Höhe der Feuerwehr) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil aus beiden Richtungen (Brück/Neuendorf-Ortsausgang) entgegenkommende Fahrzeuge die Kurve schneiden und die Gegenfahrbahn befahren. Scharfes Bremsen ist die Folge, um Unfälle zu vermeiden. Die Kurve ist zudem schlecht einsehbar. Bitte eine einfache Orientierungsfahrbahnmarkierung zur optischen Trennung der beiden Fahrstreifen in der Kurve herstellen. Der Hinweis wurde zuletzt mit der ID 313045 am 26.08.2024 eingereicht. Vielen Dank.

Neuendorf
Neuendorfer Straße 27
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10.09.2025, 12:29 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Da es sich bei der Straße um eine Bundesstraße (B246) handelt, liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Wir haben den Hinweis an den LS weitergeleitet.

Für Rückfragen erreichen Sie den LS unter LS-Kontakt@LS.Brandenburg.de

 

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