Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis, er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
02.09.2024 / Nach Rücksprache mit dem „Anzeigenden“ wurde die Situation vor Ort geprüft, der entsprechende Bereich abgesperrt und der Vorgang an das zuständige Immobilienamt übergeben.
09.09.2024 / Das o. g. Flurstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Cottbus. Im Grundbuch von Sielow ist es als „Nicht ermittelter Eigentümer“ gebucht.
Das Flurstück 302 liegt im freien Landschaftsraum. Es handelt sich hier weder um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, noch um eine sonstige öffentliche Fläche gem. Brandenburgischem Straßengesetzes. Das Flurstück 302 dient ausschließlich der Erreichbarkeit/Bewirtschaftung der angrenzenden privaten landwirtschaftlichen Flächen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die die Stadt Cottbus verpflichtet, in Bereichen der landwirtschaftlichen Nutzung Zuwegungen für sog. Betriebswege zu schaffen. Auch deren Bewirtschaftung ist keine Pflichtaufgabe der Stadt Cottbus und kann somit nicht durch diese finanziert werden.
Die Stadt Cottbus ist weiterhin bemüht, eine Lösung der Wegeproblematik im gesamten Stadtgebiet herbeizuführen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass eine Übernahme von diversen landwirtschaftlichen Wegen bzw. Schaffung von Wegeverbindungen nicht möglich ist.