Lärm
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
324206
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
11.11.2024 / Gemäß § 2 Brandenburgisches Polizeigesetz übernimmt die Polizei Aufgaben zur Gefahrenabwehr sofern die örtliche Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig einschreiten kann. Bei Ruhestörungen nach 22 Uhr ist daher grundsätzlich die Polizei über Tel.: 0355 4937-1224 zu informieren.