Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
abendliche Böllerei
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
370553
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
15.10.2025 / Der Sachverhalt ist bereits bekannt und befindet sich Bearbeitung.
16.10.2025 / Vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf die von Ihnen geschilderten nächtlichen Ruhestörungen im Umfeld der Gaststätte.
Wir können gut nachvollziehen, dass das wiederholte Zünden oder Werfen von Böllern in den Abend- und Nachtstunden sehr störend und unangenehm ist. Leider gestaltet sich eine gezielte Kontrolle in solchen Fällen schwierig, da eine Ahndung nur dann möglich ist, wenn die Verursacher der Knallgeräusche eindeutig festgestellt werden können. Allein die örtliche Zuordnung der Geräusche reicht für ein ordnungsrechtliches Einschreiten nicht aus.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich die Räumlichkeiten der Gaststätte nicht im Eigentum der Stadt befinden. Die Stadt ist daher weder Miet- noch Vertragspartner und kann in diesem Zusammenhang keine Maßnahmen in Bezug auf eine Kündigung des Miet- oder Pachtvertrages ergreifen.
Sollten sich ähnliche Vorfälle erneut ereignen, empfehlen wir, umgehend die Polizei zu verständigen, damit vor Ort entsprechende Feststellungen getroffen werden können.