Anmerkung:
14.10.2024
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zuständigkeitshalber an die Forstwirtschaftsbehörde weitergeleitet.
Im §24 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) heißt es:
„Werden auf Waldflächen, die […] von jedermann betreten werden dürfen, Abfälle unzulässig abgelagert und kann ein Verantwortlicher nicht festgestellt werden, so werden diese Abfälle von der unteren Forstbehörde eingesammelt.“
Weiterhin ist beschrieben:
„Wer den Wald verschmutzt, hat die Verschmutzung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Anderenfalls kann der Waldbesitzer die Verschmutzung auf Kosten des Verursachers beseitigen oder beseitigen lassen.“
Im Falle illegaler Müllablagerungen in Wäldern wenden Sie sich bitte direkt an den Landesbetrieb Forst Brandenburg /Oberförsterei Drebkau unter 035602 5191825.
Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin