Anmerkung:
09.01.2025:Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
09.01.2025.Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird geprüft.
24.01.2025:Die Prüfung des Sachverhaltes hat Folgendes ergeben. In der Rudolf-Breitscheid-Straße ist gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Rudolf-Breitscheid-Straße ist laut Verkehrsentwicklungsplan eine Sammelstraße. Eine Sammelstraße hat die Funktion die anliegenden Grundstücke zu erschließen und den Verkehr aus den anliegenden Straßen zu sammeln und auf die übergeordnete Straße (hier Eisenbahnstraße und Raumer Straße/Grabowstraße) zu führen.
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Eine innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) kann im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern angeordnet werden. Da diese Voraussetzungen nicht gegeben sind,
besteht keine Grundlage für eine Reduzierung der Geschwindigkeit.