Bitte die Fußwege von Splitt befreien
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
284359
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
12.02.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei Ihrer Meldung handelt es sich nicht um ein Infrastrukturproblem bzw. einen Infrastrukturvorgang im Sinne der Richtlinien des MAERKERS. Wir bitten um Verständnis. Die Angelegenheit wird an dieser Stelle nicht weiter bearbeitet.
Dennoch wird Ihre Meldung außerhalb des MAERKER-Systems an die zuständige Stelle der Verwaltung weitergeleitet.
13.02.2024 - Hinweis der Ordnungsverwaltung: Das Streugut wird bis zu 14 Tage nach Beendigung der Wintersaison 2023/2024 (= die Zeit vom 01.11.2023 bis 31.03.2024) von der beauftragten Firma beseitigt.