Verkehrsbehinderung durch Firmenfuhrpark
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
279554
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
09.01.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.
24.01.2024 - Die Situation vor Ort wurde geprüft. Grundsätzlich dürfen Lastkraftwagen überall dort parken, wo dies auch für einen Pkw zulässig bzw. nicht verboten ist.
Für Lkw bis 7,5 Tonnen ist das Parken im Wohngebiet ohne Einschränkungen erlaubt.
Einzige Ausnahme sind schwere Lkw über 7,5 t. Für diese gelten besondere Regelungen.
Diese Fahrzeuge dürfen von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht im Wohngebiet geparkt werden. Die dort parkenden LKWs sind weniger als 7,5 Tonnen schwer.
Anhänger ohne Zugfahrzeuge werden in Abständen auf Standzeiten kontrolliert. Die Situation bleibt in Beobachtung.