Anmerkung:
21.10.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. In Bezug auf die durchgezogene Linie ist es so, dass wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Linie auf der linken Seite des Fahrzeugs mindestens drei Meter freibleiben, das Parken erlaubt ist. Dies stellt sicher, dass andere Fahrzeuge den Fahrstreifen ungehindert nutzen können. Das Überparken rechts von der Linie hingegen gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsverwaltung kontrolliert die Situation in regelmäßigen Abständen.
Die Anwohner können etwaige Parkvergehen selbst zur Anzeige bringen und ihre Zeugenangaben hinterlassen. Hierfür hält die Ordnungsverwaltung einen Mustervordruck bereit, der per E-Mail angefordert werden kann unter ov@eichwalde.de.