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Spiegel an einmündenen Straßen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
381013
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Er wurde im Rahmen der straßenbaulichen Gegebenheiten und dem Unfallgeschehen geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist derzeit keine Zustimmung zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels erkennbar. Eine besondere Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, die flankierende straßenbauliche Maßnahmen wie die Aufstellung eines Verkehrsspiegels erfordern würde, konnte nicht festgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen der STVO und insbesondere auf § 1 und § 10 verwiesen.


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