Graffiti
Kategorie: Vandalismus
ID:
304036
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei Graffiti-Schmierereien handelt es sich um den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Derartige Beobachtungen sollten deshalb sofort über die Rufnummer 110 an die Polizei gemeldet werden. Außerdem kann der/die Geschädigte Strafanzeige bei der Polizei stellen.