Maerker Eisenhüttenstadt


In dringenden Angelegenheiten können Sie auch unmittelbar telefonischen Kontakt zu den Fachbereichen, zur Ordnungsbehörde oder der Polizei aufnehmen, um einen evtl. Schadenseintritt zu verhindern. Die Angabe einer E-Mail Adresse für eventuelle Rückfragen zum Eintrag ist wichtig. Die angegebene E-Mail Adresse kann genutzt werden, um Sie über die Gründe eines gelöschten Hinweises zu informieren oder Ihren Eintrag - sofern es sich nicht um ein Infrastrukturproblem handelt - außerhalb des Maerker-Portals zu bearbeiten und zu beantworten.

Es gibt aktuell 172 Hinweise für Eisenhüttenstadt.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Graffitischmiereien - Gebäude Bestatter

Kategorie: Vandalismus
ID: 206796
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

am Haus des Abschieds sind an der Fassade rechts außen wieder neue Graffitischmiereien. Bitte um Info an Eigentümer.

Fürstenberg
Fürstenberger Straße
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30.03.2022, 14:53 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei dem benannten Objekte handelt es sich nicht um ein kommunales Gebäude, sondern um ein Privatobjekt. In diesem Fall entscheidet der Eigentümer selbstständig wie er mit den Graffitiverschmutzungen umgeht. Die Stadt hat hier keine Befugnisse, die Privateigentümer zur Graffitibeseitigung zu verpflichten.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Graffitischmiereien - weiße Hausfassade Berliner Str. /Heuweg 18 b

Kategorie: Vandalismus
ID: 206794
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

an einer weißen Hauswand von einem Nebengebäude werden die Graffitischmieren immer mehr - gehört wohl noch zum grundstück Heuweg 18 b Eisenhüttenstadt! Lage: gegenüber Wohnstätte "Vergissmeinnicht" Bitte mal den Eigentümer darauf hinweisen!

Fürstenberg
Heuweg
Karte anzeigen (Popup)

30.03.2022, 14:48 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei den von ihnen benannten Objekten handelt es sich nicht um kommunale, sondern um private Objekte. In diesem Fall entscheidet der Eigentümer selbstständig wie er mit den Graffitiverschmutzungen umgeht. Die Stadt hat hier keine Befugnisse, die Privateigentümer zur Graffitibeseitigung zu verpflichten.

 

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