Anmerkung:
02. Januar 2024
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
03. Januar 2024
Dieser Bereich fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Erkner. Der Hinweis wurde selbstverständlich an die zuständige Stelle weitergeleitet.