Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Fehlendes Parkverbot Schild
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
347110
Status: erledigt (grün).
(Der Eintrag wurde redaktionell verändert.)
Anmerkung:
7. Mai 2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Sachbereich weitergeleitet.
24. Juni 2025
Eine Recherche in der Stadtverwaltung hat folgendes ergeben: Es war dort noch nie ein Parkverbotsschild. Das Vorfahrtsstraßenschild war weg und wurde ersetzt. Ansonsten gilt im Kreuzungsbereich natürlich der § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung: Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ein zusätzliches Parkverbotsschild und ein Spiegel ist nicht erforderlich. Eine Kontrolle erfolgt regelmäßig vom Ordnungsamt.