Anmerkung:
11.03.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis, dieser wird dem zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
21. Mai 2025
Nach mehrmaligen Kontrollen vom Ordnungsamt konnte keine enge Stelle festgestellt werden. Die Restfahrbahnbreite von 3,05 m war immer gegeben.
Wenn versetzt geparkt wird, sollte jeder Verkehrsteilnehmende im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme auf einen ausreichenden Abstand achten. In den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gibt es keine Regelung zu diesem Thema. Bislang ist noch kein Fall bekannt, dass ein Fahrzeug eine solche Stelle nicht passieren konnte.