Anmerkung:
15.08.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
10.09.2025
Die Stadt Finsterwalde verfügt rechtlich nicht über die Möglichkeit, Geschwindigkeitsmessungen eigenständig durchzuführen. Zuständig hierfür sind ausschließlich die Polizei sowie der Landkreis Elbe-Elster. Ihre Anfrage wurde daher sowohl an die Polizeiinspektion Elbe-Elster als auch an den Landkreis Elbe-Elster mit der Bitte um entsprechende Veranlassung weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie sich selbstverständlich auch direkt an die Polizeiinspektion Elbe-Elster in Finsterwalde oder an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster in Bad Liebenwerda wenden.
Der Zustand der Straße ist uns bekannt. Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren in Abstimmung mit dem Landkreis Elbe-Elster eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, um Lärmbelastungen sowie Erschütterungen möglichst zu reduzieren.