Beschilderung Bahnübergang
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
316869
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
23.09.2024
Vielen Dank für Ihren Hinweis
Dieser wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet..
24.09.2024
Vielen Dank für Ihre Meldung bezüglich des beschädigten Verkehrszeichens.
Gemäß den geltenden Vorschriften müssen gewidmete Bahnübergänge grundsätzlich mit Andreaskreuzen gekennzeichnet sein, unabhängig davon, ob aktuell Zugverkehr stattfindet oder nicht. Die Informationen wurden an das zuständige Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster weitergeleitet. Der Landkreis sieht jedoch derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf zur StVO-konformen Erneuerung des Verkehrszeichens, da auf der betreffenden Bahnstrecke, wie von Ihnen geschildert, momentan kein Zugverkehr erfolgt und zeitgleich ein möglicher Verkauf der Bahnanlage im Raum steht, der voraussichtlich eine Entwidmung und eine Änderung der Nutzung mit sich bringen könnte.