DSicht eingeschränkt
Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID:
314779
Status: erledigt (grün).
Langobardenstraße
06.09.2024, 07:36 Uhr
Anmerkung:
06.09.2024
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
20.09.2024
Nach Prüfung und Abwägung aller rechtlichen, örtlichen und verkehrsrechtlichen Faktoren ergibt sich nachfolgender Sachverhalt:
Die Langobardenstraße liegt in einer 30-er Zone. Somit ist in dem angezeigten Verkehrsbereich bereits eine Beschilderung gegeben, die auf Grund der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Vorfahrtsregelung eine erhöhte Verkehrssicherheit bietet.
Gleichzeitig obliegt allen Verkehrsteilnehmern gem. § 1 der StVO eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Sollte ein Verkehrsteilnehmer eine ungenügende Einsicht empfinden, ist ein Herantasten in den Verkehrsraum erforderlich und geboten. Dies wird grundsätzlich auch bei der Aufstellung eines Verkehrsspiegel empfohlen.
Nach Rücksprache mit der Polizei ist ein Unfallschwerpunkt für diesem Bereich nicht gegeben.
Seitens des Straßenbaulastträgers wird daher die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht befürwortet.
Für eine bessere Einsicht im Einmündungsbereich wurde der Bewuchs beseitigt.