Entfernung von rechtswidriger 240-Beschilderung auf schmalen Gehwegen in Bebelstraße
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
322414
Status: in Arbeit (gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Zuständigkeit für die Beschilderung liegt beim Landkreis Spree-Neiße. Ihr Hinweis wurde an die Kreisverwalttung weitergeleitet.
Stand 11.11.2024 (Rückmeldung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße): Durch die Straßenverkehrsbehörde wird im gesamten Bereich der August-Bebel-Straße und der umliegenden Straßen in Zusammenarbeit mit anderen Behörden die vorhandene Beschilderung geprüft. Wir bitten um Geduld, bisher war keine abschließende Beurteilung möglich.
Ihr Maerker-Team im Rathaus Forst (Lausitz)