Maerker Fürstenwalde/Spree


Wir freuen uns, wenn Sie uns auf diesem Weg Infrastrukturmängel mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stadt nicht für alle Probleme zuständig ist. Wir bemühen uns aber, Ihr Anliegen zu beanworten und leiten dies gegebenenfalls auch an andere Stellen (Landesbetrieb Straßenwesen, Deutsche Bahn o.ä.) weiter. Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für die Entsorung ihres Sperrmüll den Service der KWU-Entsorgung nutzen. Unter: http://www.kwu-entsorgung.de/kundenportal/anmeldung-sperrmuell/ oder 03361 7743-62 können Sie ihren Sperrmüll anmelden. Außerdem ist die Selbstanlieferung für private Haushalte bis 1m³ kostenfrei. Abfallkleinmengenannahme "Alte Ziegelei" Alt Golmer Chaussee 1 Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 7-17 Uhr Samstag: 8-12 Uhr

Es gibt aktuell 384 Hinweise für Fürstenwalde/Spree.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Großraumplakat(kein Wahlplakat)

Kategorie: Plakatierungen
ID: 335560
Status: erledigt (grün).

Seit längerer Zeit liegt von einem großen Werbeaufsteller Ecke Schellingstraße/Hegelstraße das gesamte Werbeplakat auf dem Boden.



29.01.2025, 17:56 Uhr

Foto: Großraumplakat(kein Wahlplakat)

 

 Anmerkung:


11.02.2025
Der Müll wurde entsorgt.

30.01.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Verwitterter Sperrmüll hinter Altkleidersammlung

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 335514
Status: in Arbeit (gelb).

Seit mehreren Wochen liegt hinter dem Altkleider Sammelbehälter in der Wilhelm Strasse Sperrmüll, der offensichtlich nicht abgeholt wird.


Wilhelmstraße 8
Karte anzeigen (Popup)

29.01.2025, 14:06 Uhr

 

 Anmerkung:


30.01.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Ortseingangsschild

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 335479
Status: erledigt (grün).

Das Ortseingangsschild von Langewahl kommend fehlt. Rahmen steht noch.



Karte anzeigen (Popup)

29.01.2025, 11:07 Uhr

 

 Anmerkung:


07.02.2025
Das Ortseingangsschild wurde wieder montiert.

29.01.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Stadtwerbung Domstrasse

Kategorie: Vandalismus
ID: 335473
Status: in Arbeit (gelb).

Seit Sylvester ist die Rückseite ab ,lag dann vor der Kosmetik und nun verschwunden



29.01.2025, 10:35 Uhr

Foto: Stadtwerbung Domstrasse

 

 Anmerkung:


29.01.2025
Das Schild wurde in städtische Obhut genommen.
Es wird derzeit geprüft, wie die Reparatur erfolgen kann.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Wahlwerbung vor Schule!

Kategorie: Plakatierungen
ID: 335461
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Direkt vor der Spreeoberschule wurde Wahlwerbung angebracht, was gegen den Neutralitätsgrundsatz verstößt. Diese sollte entfernt werden.


Beeskower Chaussee 10
Karte anzeigen (Popup)

29.01.2025, 09:03 Uhr

 

 Anmerkung:


29.01.2025
Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird geschützt durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Pressefreiheit), Artikel 5 Absatz 3 GG (Kunstfreiheit) und Artikel 21 GG (Parteienprivileg). Zusätzlich gibt es im Land Brandenburg eine Allgemeinverfügung:
Lautsprecher- und Plakatwerbung | Wahlen Brandenburg . Es gibt kein Verbot für das Aufhängen von Wahlplakaten vor Schulen. § 47 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes verbietet nur Werbung in Schulen und auf dem Schulgelände. Der Neutralitätsgrundsatz betrifft die Haltung der Schule, welcher durch das vorgenannte Gesetz auch gewahrt werden soll und im Fall der Spreeoberschule durch die Einfriedung auch sichtbar ist. Schulgelände und Straße sind klar durch einen Zaun getrennt.

29.01.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree

 

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