Hundehaltung Gransee
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
318052
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Sehr geehrter Hinweisgeber,
unter Bezugnahme auf Ihren Hinweis können wir darauf verweisen, dass im Amt Gransee und Gemeinden neben den Regelungen der neuen Hundehalterverordnung bereits Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde in der Stadt Gransee bestehen. Diese sind in der „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Amtes Gransee und Gemeinden“ geregelt und können auf der Homepage des Amtes Gransee und Gemeinden unter www.gransee.de eingesehen werden.
Zudem regelt die neue Hundehalterverordnung im § 1 Absatz 5 wörtlich:
„Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen führt, hat die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.“
Insofern mangelt es hierzu nicht an ordnungsbehördlichen Regelungen sondern an der Feststellung der Hundehalter, die ihren Plichten nicht nachkommen. Soweit hierzu Beobachtungen gemacht werden, können die Zeugen diese dem Ordnungsamt anzeigen.
Ihr Ordnungsamt