Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
1,10 m ist das Pflastermaß, inklusive Tiefenbord haben wir eine befestigte Breite von 1,26 m. Der SOLL laut Plan beträgt 1,20 m an der schmalsten Stelle. In Bereichen, in welchen der Gehweg unmittelbar an der Fahrbahn angrenzt, ist dieser inkl. Bordanlage 1,50 m breit.
Entsprechend folgender Randbedingungen wurde die Gehwegbreite L86 Deetzer Chaussee in Schmergow aus folgenden Gründen reduziert:
1. Aufgrund der dörflichen Situation wurde die Gehwegbreite auf 1,2 Meter reduziert. Nach Tabelle 4 der RASt 06 bietet diese Breite noch ausreichend Platz für eine Person mit Rollstuhl (1,10 m) sowie eine blinde Person mit Langstock (1,20 m) sowie eine Person mit Kinderwagen (1,10 m). Eine Regelkonforme Gehwegbreite von 1,80 Meter wurde aufgrund der vorliegenden geringen Nutzungsbedingungen reduziert (wenig Fußverkehr).
2. Ein weiterer Grund ist die geringe Platzverfügbarkeit. Um die Entwässerungsflächen ausreichend bemessen zu können (oberflächige Versickerung), wurde eine geringere Gehwegbreite gewählt.
3. Zusätzlich wurde damit die versiegelte Fläche reduziert, was aus umweltfachlicher Sicht positiv zu bewerten ist.
4. Kostentragung: die Umlegung der Gehwegkosten auf die Anlieger erfordert die Umsetzung der Maßnahme über die notendigen Mindestmaße
Mit freundlichen Grüßen
Tino Würfel
GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH BÜRGERMEISTER
TINO WÜRFEL
HOCH- UND TIEFBAU
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