Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
15.11.2024: Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
21.11.2024: Die Reparatur der Straßenlaternen ohne rote Banderole wird beauftragt. Für die Laternen mit Banderole gilt der amtliche Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023, wonach in den Straßen, in denen vor 09/2022 eine Nachtabschaltung einzelner Lichtpunkte (sind mit einer roten Banderole gekennzeichnet) bereits technisch umgesetzt war, diese Lichtpunkte weiterhin dauerhaft nicht eingeschaltet werden.
Somit sind die Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung für alle Ortsteile und alle Wochentage eindeutig festgelegt.
Diese Straßenlaterne trägt eine rote Banderole, damit ist eine Abschaltung gemäß Pkt. 2 erfolgt.