Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Außendienst bestreift regelmäßig die benannte Örtlichkeit und ahndet, wenn Verstöße gegen die StVO festgestellt werden.
Gestatten Sie uns folgenden Hinweis: Der Formulareintrag eignet sich nicht für dringende Meldungen, da technisch bedingt und aufgrund der zahlreichen Aufgaben des Hoppegartener Fachdienstes Ordnungsangelegenheiten keine sofortige Bearbeitung garantiert werden kann.
Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten, z.B. bei einer akuten Verkehrsbehinderung durch parkende Fahrzeuge erfordern. Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch in den Dienstzeiten an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten oder ggf. an das zuständige Polizeirevier.
Somit haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, ganz gezielt zu agieren.