Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
In den Waldbereichen der betroffenen Straßenabschnitte besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf im Hinblick auf das Abschieben der Bankette oder das Herstellen von Mulden.
Das dort auftretende stehende Wasser stellt keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Die Verkehrsfläche ist durchgängig befahrbar, und es ist ein ungehindertes Durchkommen aller Verkehrsteilnehmer – einschließlich landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Einsatzfahrzeuge – jederzeit gewährleistet.
Aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen wird daher auf bauliche Eingriffe verzichtet, solange keine weitergehende Gefährdung oder Substanzbeeinträchtigung erkennbar ist.