Wahlwerbung die nicht entfernt wurden
Kategorie: Straßenlaterne
ID:
308785
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wahlplakate dürfen 2 Monate vor der Wahl aufgehängt werden (also seit dem 22.07.2024), dies ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vom 07.12.2020. Das Ordnungsamt wird prüfen, ob es sich um alte Plakate handelt.
Die Prüfung hat ergeben, dass es sich nicht um alte Wahlplakate handelt. Da wir uns innerhalb des Zeitraums von 2 Monaten zum Wahltag befinden, dürfen die Wahlplakate auch schon aufgehängt werden.