Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Sie fühlen sich durch Lärm in Ihrer Ruhe beeinträchtigt? Ist der Lärm in einem überlauten Ausmaß, dann zeigen Sie den Sachverhalt mit einer ordentlichen und nicht anonymen Anzeige beim Ordnungsamt an. Dazu ist das Führen eines Lärmprotokolls über einen mindestens 2-wöchigen Zeitraum mit Angaben von Dauer und Intensität und der Benennung von Zeugen von erheblicher Bedeutung zur Durchführung des Verfahrens.
Ohne vollständige Anzeige wird das Verfahren nicht betrieben.
Gestatten Sie uns hierzu einige Hinweise: das Maerker-Portal eignet sich nicht für dringende Meldungen. Über das Portal können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum (z.B. Müll, Infrastrukturschäden) übermitteln. Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die eine sofortiges Einschreiten, z.B. bei einer akuten Verkehrsbehinderung durch parkende Fahrzeuge oder temporäre Lärmbelästigung erfordern.
Bei Ruhestörungen außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes wählen Sie bitte den Polizei- Notruf oder 03342 2360.