Anmerkung:
Bei der hier in Rede stehenden Baustellenumzäunung handelt es sich um die Baugrube des Trinkwasserknotens 3 B.
Richtig ist, dass diese Baugrube bereits im Mai 2024 im Zusammenhang mit den Leitungserneuerungen im Zehlendorfer Damm angelegt wurde. Im Rahmen der aktuellen Bauausführung wird die 80 m lange vorhandenen Trinkwasserleitung in diesem Verbindungsweg zwischen Zehlendorfer Damm (Haus Nr. 147) und Straße der Jugend (Haus Nr. 4) mit erneuert.
Da die erneuerte Trinkwasserleitung in dem Verbindungsweg an den Knoten 3 B im Zehlendorfer Damm angeschlossen werden muss, ist die Baugrube im Zehlendorfer Damm noch nicht verfüllt und die Oberfläche noch nicht endgültig wieder hergestellt.
Aus versorgungstechnischen Gründen kann die Leitungserneuerung im Verbindungsweg jedoch erst erfolgen, wenn die vorhandene Trinkwasserleitung in der Straße der Jugend erneuert wurde.
Nach derzeitiger Planung sind diese Leistungen zur Leitungserneuerung im Verbindungsweg im November 2024 vorgesehen.
Ungeachtet dessen hat die MWA GmbH in der 39. KW 2024 über die bauausführende Firma eine Überprüfung und ggf. Verbesserung der Baugrubenabsicherung im Einmündungsbereich des Verbindungsweges auf den Zehlendorfer Damm veranlasst.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Gemeindegebiet beiträgt.