Erneute Straßenblockierung durch Lieferfahrzeug!
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
281878
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
24.01.2024 - 12:45 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
24.01.2024 - 15:03 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren anonymen Hinweis. In dem von Ihnen fotografierten Straßenabschnitt ist aufgrund der täglichen Belieferungen von Waren im Bereich der Anlieferung ein absolutes Haltverbot im Zeitraum von 05:30 – 09:00 Uhr eingerichtet.
In diesem Zeitraum ist ausschließlich das Be- und Entladen für den Lieferverkehr zulässig.
Der Zeitraum wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die verkehrsrechtliche Anordnung auch mit dem Betreiber der Filiale abgestimmt.
Im Sinne der Anwohner und Besucher der Stadt ist das Parken in diesem Bereich zu den sonstigen, nicht vom Lieferverkehr betroffenen Zeiten, zulässig.
Die von Ihnen beschrieben Behinderungen des Verkehrs kommen jedoch hauptsächlich zustande, da Verkehrsteilnehmer zu den nicht erlaubten Zeiten im absoluten Haltverbot stehen.
Regelmäßig werden dort entsprechend auch Verwarnungen bzw. Bußgelder verhangen. Ähnlich ist dies auch in der Hauptstraße vor der Post.
Leider ist Ihrem Foto nicht die genaue Uhrzeit zu entnehmen, weswegen nicht mit Gewissheit gesagt werden kann, wer nun tatsächlich falsch stand.
Sie haben jedoch die Möglichkeit einer nachträglich Fremdanzeige.
Mit Übersendung der genauen Daten, im Speziellen Ort, Datum, genaue Uhrzeit, Kennzeichen und Ihre Zeugendaten kann eine Überprüfung stattfinden.
Diese Antwort wird im Übrigen direkt an die Filiale zur Information weitergeleitet.
gez. Im Auftrag
Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau