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Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Parkende LKW's
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
357291
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
14.07.2025 - 10:39 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
22.07.2025 - 07:01 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
die innerorts liegende L52 erlaubt das Parken in vielen Abschnitten am rechten Fahrbahnrand in den Bereichen, in denen der Fahrbahnstreifen (Mittellinie) gestrichelt ist und somit überfahren werden darf, dabei eine Mindestbreite von 3,05 m (keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer) gegeben ist und auch sonst kein Verstoß gegen § 12 StVO vorliegt.
Ausgenommen sind natürlich i.d.R. Baustellenfahrzeuge in der Baustelle, da dieser Bereich der allgemeinen Nutzung entzogen wurde. Genaues wird in der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstätte / Baumaßnahme geregelt.
Bezüglich des laufenden Motors haben Sie Recht. Ein Verstoß gegen § 30 Abs. 1 StVO kann jedoch nur die Polizei ahnden. Diese muss den Fahrzeugführer dabei "ertappen" oder es bedarf einer Fremdanzeige durch einen Zeugen mit allen notwendigen Daten.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau


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