Feuerwerke in Schlabendorf
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
308868
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
29.07.2024 - 10:15 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird weitergeleitet.
Maerker-Redakteur
29.07.2024 - 13:25 Uhr -
Sehr geehrter Maerker - Nutzer,
danke für Ihre Mitteilung. Das Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie F2 bedarf einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Inhaber einer Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz müssen ein Feuerwerk dieser Kategorie lediglich anzeigen. Weder Anzeige noch Ausnahmegenehmigung werden öffentlich bekanntgemacht.
Durch das Fachamt wird geprüft, inwieweit zur Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung oder Anzeige vorlag. Insoweit Beides nicht der Fall ist, setzen wir uns bezüglich dem Erfordernis einer Anzeige zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nochmals mit Ihnen als Anzeiger in Verbindung.
gez.
i.A. Frau Grabs
Sachgebietsleiterin Bürger - u. Ordnungsamt
Stadt Luckau
02.08.2024 - 10:20 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
die Aufnahme einer Anzeige mit Ihnen als Zeuge ist nicht erforderlich. Der Maerker - Eintrag wird geschlossen.
gez.
i.A. Frau Grabs
Sachgebietsleiterin Bürger - u. Ordnungsamt
Stadt Luckau