Wildes halten und parken
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
299846
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
03.06.2024 - 07:12 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
05.06.2024 - 07:15 Uhr -
Sehr geehrter Maerker Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Halten an einer Bushaltestelle/Bussonderstreifen oder vor einer Einfahrt z.B. um die Kinder ein- oder aussteigen zu lassen, ist grundsätzlich gemäß StVO erlaubt.
Allerdings gilt:
Verkehrsteilnehmer dürfen höchstens drei Minuten halten. Sobald sich ein Bus nähert bzw. die Gefahr droht diesen zu behindern, ist die Haltestelle unverzüglich zu verlassen.
Das Parken hingegen ist an beiden Stellen, also vor oder gegenüber einer Einfahrt und Bushaltestellen/Bussonderstreifen grundsätzlich verboten.
Da der Eigentümer des Grundstückes Am Bahnhof 1 nun sein Grundstück umfriedet hat, ist anzunehmen, dass wieder mehr in die Matschenzstraße ausgewichen wird. Entsprechend werden auch wieder vermehrt Kontrollen stattfinden (müssen).
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau