Anmerkung:
12.09.2024 - 10:09 Uhr -
Vielen Dank für den Hinweis. Ihr Anliegen wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
27.09.2024 - 12:06 Uhr -
Sehr geehrter Maerker - Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bei Einschränkungen der Sicht in einem Kreuzungsbereich durch Gebäude, parkende Fahrzeuge oder Straßenbegleitgrün muss der Verkehrsteilnehmer an die Sichtlinie heranfahren.
Im Bereich der Bersteallee/Bahnhofstraße muss der Verkehrsteilnehmer aus Richtung Bersteallee kommend bereits vor dem querenden Gehweg vorsichtig an die Kreuzung heranfahren, da der Gehweg hier für Fahrradfahrer freigegeben ist.
Gleiches erfolgt dann an der Einmündung zur Bahnhofstraße.
In Richtung Stadtgraben ist hier aufgrund des Straßenbegleitgrünes und einer Grundstückszufahrt, der Abstand zur ersten Parknische noch größer als in Richtung Straße Am Bahnhof.
Im Ergebnis der Prüfung sind die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht gegeben.
gez. K. Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau