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Verschmutzungen der Fußwege und Straßen durch Pferde
Kategorie: Abfall/Müll
ID:
371098
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Wietstock
20.10.2025, 09:06 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihren Hinweis an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet.
Freundliche Grüße
Ihre Maerker-Redaktion
23.10.2025
Die Thematik der Verunreinigung von Straßen und Gehwegen durch Pferde ist dem Ordnungsamt bekannt. Gemäß § 17 Abs. 1 OBG sind die Tierhalterinnen und Tierhalter selbst für die Beseitigung der tierischen Hinterlassenschaften verantwortlich – im vorliegenden Fall also die Pferdehaltenden.
Das Aufstellen von Behältern mit Besen und Schippe könnte grundsätzlich durch die jeweiligen Reitbetriebe erfolgen. Aus Sicht der Ordnungsbehörde erscheint dies jedoch wenig zielführend, da eine wirksame Nutzung voraussetzen würde, dass solche „Reinigungsstationen“ in ausreichender Zahl vorhanden sind und die Reitenden diese auch tatsächlich nutzen. Hier ist in erster Linie gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend.
Die Aufgabe der Ordnungsbehörde besteht in der Gefahrenabwehr und in der Ahndung festgestellter Ordnungswidrigkeiten. Eine Ahndung ist jedoch nur möglich, wenn ein entsprechender Verstoß konkret festgestellt wird. Die Beseitigung der Hinterlassenschaften selbst fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes.
Bereits Anfang Oktober fand hierzu eine Korrespondenz mit dem Ortsvorsteher statt. Dabei wurde um eine Zuarbeit gebeten, um an die Pferdehaltenden herantreten zu können, da keine Informationen über ortsansässige Reitbetriebe vorliegen (diese gelten nicht als Gewerbetreibende). Eine entsprechende Rückmeldung steht bislang noch aus. Sobald uns diese erreicht, unterstützen wir gern bei der weiteren Kontaktaufnahme.
Freundliche Grüße
Ihre Maerker-Redaktion





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