Anmerkung:
29.08.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
31.08.2023 Das Ordnungsamt nimmt wie folgt Stellung:
Es darf im verkehrsberuhigten Bereichen geparkt werden, jedoch nur in die dafür vorgesehenen Flächen. Das Parken am Straßenrand oder auf Gehweg ist nicht gestattet, da diese in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht vorhanden sind.
Doch es gibt auch Ausnahmen, in denen dennoch gehalten werden darf. Müssen Sie etwas ein- oder ausladen, dann ist es Ihnen erlaubt, Ihr Fahrzeug kurz stehen zu lassen. Ebenso dürfen Personen mit einer Schwerbehinderung in einem verkehrsberuhigten Bereich parken, ohne dass ihnen eine Verwarnung droht.
Der städtische Vollzugs-und Ermittlungsdienst kontrolliert diesen Bereich regelmäßig und verwarnt auch Dauerparker.
Für weitere Fragen können Sie sich auch direkt an das Ordnungsamt der Stadt Lübben
(79 2518 oder 792502) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion