Anmerkung:
14.12.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
21.12.2023 Das Ordnungsamt appelliert an die Eltern und Erziehungsberechtigten, Ihre Kinder so zur Schule zu bringen, dass andere Kinder nicht gefährdet werden. Hierzu verweisen wir auf §1 der StVO.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In der Vergangenheit wurden bereits Kontrollen seitens der Polizei mit dem Ordnungsamt der Stadt Lübben durchgeführt.
Das Ordnungsamt wird diesen Bereich verstärkt kontrollieren.
Im Bereich der Feuerwehraufstellfläche besteht ein absolutes Haltverbot, dort ist auch das Ein- oder Aussteigen lassen der Kinder untersagt!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion