Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
02.12.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
03.12.2024 - Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Zu Ihrem angesprochenen Sachverhalt möchte sich die Stadt hiermit wie folgt äußern. Sofern ihre Meldung einzeln und nur auf den dargestellten Bereich eingeschränkt betrachtet wird, könnte Ihrer Argumentation in gewissem Umfang gefolgt werden. Dabei soll bei Querungsstellen ein halbhoher bzw. niedriger Bordstein genutzt werden. Gerundete Bordsteine haben hierbei den Vorteile für Rollatoren und Rollstuhlfahrer, sind jedoch für visuell eingeschränkte Personen schlechter wahrnehm- oder ertastbar.
Im vorliegendem Fall ist unmittelbar neben dem Bereich der halbhohen Bordsteine mit „Schlagkante“ ein auf „0“ abgesenkter Bordsteinbereich vorhanden. Deshalb wurde hier auf die bessere Ertastbarkeit für visuell eingeschränkte Personen Wert gelegt. Rollatornutzer und Rollstuhlfahrer können den daneben liegenden, ebenerdigen Bereich der Querungen nutzen.
Durch diese Art der baulichen Umsetzung werden alle Personengruppen mit und ohne Einschränkungen gleichermaßen hinsichtlich der jeweiligen Bedürfnisse berücksichtigt.
Es sind sowohl ebene Bereiche ohne Kanten für mobilitätseingeschränkte Personen als auch hart ertastbare Kantenbereiche für visuell eingeschränkte Personengruppen vorhanden.