Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
08.07.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
08.07.2024 - Hierbei handelt es sich um das Spreewald- und Schützenfest, eine öffentliche Veranstaltung mit überwiegend öffentlichem Interesse und wird einmal jährlich abgehalten.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann nach §11 Absatz 4 LImschG bei einem öffentlichen oder überwiegenden besonderen privaten Interesse auf Antrag die Nutzung von Tongeräten bei Veranstaltungen zulassen.
Eine Genehmigung in Verbindung mit erteilten Auflagen lag für das Spreewald- und Schützenfest 2024 vor.
Auch die Anwohner, Gewerbetreibende, sowie Anbieter touristischer Übernachtungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft wurden in geeigneter Weise frühzeitig über das Spreewald- und Schützenfest 2024 informiert, sodass z.B. Anbieter touristischer Übernachtungsmöglichkeiten diesen Sachverhalt ihren Gästen gegenüber kommunizieren konnten.