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Maerker Lübbenau/Spreewald


INFORMATIONEN ZU ALLGEMEINEN MAERKER-HINWEISEN: Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Kontaktdaten (Name, Mail-Adresse, Telefonnummer) an, diese werden nicht veröffentlicht und sind nur für die Redaktion im Hintergrund sichtbar. -- Meldungen bezüglich einer sofortigen Gefahrenabwehr sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden. -- Hinweise wegen falsch geparkter Fahrzeuge melden Sie bitte direkt an das Ordnungsamt. -- Die Zuständigkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei.

Es gibt aktuell 223 Hinweise für Lübbenau/Spreewald.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Schlecht einsehbare Kreuzung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 302062
Status: erledigt (grün).

Diese Kreuzung ist gefährlich man kann nicht in den Straßenverkehr einsehen. Am einfachsten wäre es hier den Verkehrsfluss auf rechts vor links zu ändern. Oder es müssen die Hecken entfernt werden.


Wiesenstraße 2
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13.06.2024, 17:44 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

14.06.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
11.07.2024 - Der Sachverhalt wurde im vergangenen Jahr zusammen mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz geprüft.
Die Anpassung der Vorfahrtsregelung auf „rechts vor links“ in diesem Bereich birgt eher eine Gefahr für den aus nördlicher Richtung kommenden Verkehr. Hier steht die Möglichkeit im Raum, dass die Einmündung aufgrund der Bebauung an der Straße übersehen werden kann und es hierdurch zu einer vermeidbaren Gefahrenlage kommt. Eine mögliche Aufstellung des Verkehrszeichens Nummer 206 „Halt, Vorfahrt gewähren“ ist nach Prüfung für die einmündende Straße nicht notwendig.
Hier gilt der § 8 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung:
Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.

Es wurde ebenfalls die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Einmündungsbereich geprüft. Es ist allerdings anzunehmen, dass der Verkehr, der Vorfahrt gewähren muss, den nahenden Verkehr falsch einschätzt und es durch zügiges Einfahren in die vermeintlich freie Straße zu einer Gefahr kommt. Somit ist die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht zielführend.

Durch den kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Lübbenau/Spreewald wurde der Sachverhalt ebenfalls nochmals geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist festzuhalten, dass eine Entfernung der Hecke ordnungsrechtlich nicht begründet werde, da die Anpflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum eingebracht sind und Mindestabstände zum Verkehrsraum eingehalten werden.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Wildcamper

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 301878
Status: erledigt (grün).

Sehr geehrte Damen und Herren, momentan wird der Parkplatz in der Güterbahnhofstraße als Dauercampingplatz genutzt. Die Camper entsorgen ihren Müll im kleinen Mülleimer an der Sitzgruppe.


Güterbahnhofstraße
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12.06.2024, 13:47 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

12.06.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
18.06.2024 - Bei Vor-Ort-Kontrollen konnten keine Bürger beim expliziten Camping angetroffen werden. Es konnten vereinzelt abgestellte Campingwagen/Wohnwagen direkt auf dem Parkplatz an der Bahnhofstraße (hinter dem Tunnel Ausgang Richtung Neustadt) festgestellt werden.
Grundsätzlich ist es Fahrern von Campingwagen/Wohnwagen gestattet, ihren Campingwagen/Wohnwagen auf Parkplätzen, außer diese sind dort durch ein Verkehrszeichen verboten, abzustellen. Auch das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, für eine Nacht direkt im Campingwagen/Wohnwagen auf Parkflächen/Parkplätzen ist in Deutschland erlaubt.
Dies erfüllt jedoch nicht den Tatbestand des Camping.
Das Camping an sich, ist nur an extra hierfür freigegebenen Flächen erlaubt. Camping/Wildcamping bezeichnet das Übernachten und dazugehörige Wohntätigkeiten, wie z.B. das Aufstellen eines Vorzelts, oder das Benutzen von Campingstühlen vor dem Fahrzeug. Dies konnte bei Vor-Ort-Kontrollen nicht festgestellt werden.
Sollten Bürger Beobachtungen, innerhalb der Dienstzeit des Kommunalen Ordnungsdienstes, hinsichtlich des expliziten Campings/Wildcampings, machen können, können sich diese direkt an den Kommunalen Ordnungsdienst wenden, sodass sofort direkt eingegriffen werden kann.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Erneuerung Spielplatz

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 301729
Status: erledigt (grün).

Es wäre schön, wenn Leipe einen tollen Spielplatz wie Lübbenau bekommt. Ist in Zukunft ein neuer Spielplatz geplant? Wer ist für die Pflege (Rasen mähen) verantwortlich?

Leipe
Leiper Dorfstraße
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11.06.2024, 15:27 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

12.06.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
13:06:2024 - Das Spielplatzgelände ist im, mit der FFW vereinbarten, Pflegevertrag enthalten. Die Zuständigkeit liegt daher nicht beim Bauhof. Anfragen für einen neuen Spielplatz müssen über den Ortsvorsteher in der Ortsbeiratssitzung eingereicht werden.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Hecken und Büsche

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 301640
Status: angenommen (rot).

Hecken und Büsche wachsen stark auf den Geh/Radweg

Lübbenau
Bahnhofstraße 21
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11.06.2024, 06:51 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

11.06.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

"Zeitlos-Spiele-Park"

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 301515
Status: erledigt (grün).

Verfassungswidrige Lieder werden durch Jugendliche (Kinder?) gesunden - hier wären (nächtliche) Kontrollen angebracht;

Lübbenau
Straße der Jugend
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10.06.2024, 11:15 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

10.06.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
11.06.2024 - Da es sich hier nach Beschreibung um sogenannte verfassungswidrige Lieder handelt, wurde der Sachverhalt an die Revierpolizei Lübbenau/Spreewald zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

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