Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Fahrradspur Dorfstraße
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
376450
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
28.11.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Fahrräder zählen verkehrsrechtlich zu den Fahrzeugen. Diese müssen gemäß § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.
Das Fahrradfahren auf Gehwegen (beschildert oder unbeschildert) ist nur Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erlaubt. Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet.
Ihre Gemeindeverwaltung




drucken