Unerlaubtes Befahren eines Gehweges durch die örtliche Müllabfuhr
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
322694
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen seit kurzer Zeit in einem Neubauviertel in Nauen. Auch die umliegenden Straßen und Grünflächen wurden mühevoll neu angelegt.
Heute, am 30.10.2024 musste ich beobachten, dass die örtliche Müllabfuhr eine Abkürzung zum nächsten „Einsatzort“ über einen erst kürzlich angelegten Gehweg genommen hat. Die ebenfalls neu gesetzte Laterne hat nun bereits schieflage. Nicht heute, aber vermutlich schon einmal touchiert worden. Das geht überhaupt nicht!
Hier wohnen viele Familien - Gehwege sollten in jedem Fall Gehwege bleiben! Unmöglich, Gefährdungen und Beschädigungen aus Bequemlichkeit zu riskieren.
Ich bitte um eine zeitnahe Veranlassung, um diese Gefahrenquelle abzustellen.
Vorstellen könnte ich mir die Platzierung eines zusätzlichen Pollers, damit Fahrzeugen jeglicher Art die Zufahrt verwehrt wird.
Beschreibung des Ortes:
Die Müllabfuhr ist von der „Justus-von-Liebig-Straße“ gekommen und hat von dort aus den Überweg „Zum alten Mühlenweg“ überfahren. Anbei füge ich Ihnen außerdem einen Screenshot des entsprechenden Überwegs (Rotes Kreuz) bei.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus und einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
David Krüger