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Bei Störungen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin haben Sie die Möglichkeit, sich - im Sinne einer noch schnelleren Abhilfe - direkt an die Hotline der Stadtwerke Neuruppin GmbH, Tel. 033 91 - 511 111, zu wenden.

Es gibt aktuell 207 Hinweise für Neuruppin.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Gebrochene Betonplatten

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 285989
Status: erledigt (grün).

Gefahrenquelle im Rutscherweg ungefähr Höhe Garten Hausnummer 26.


Rutscherweg
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19.02.2024, 19:03 Uhr

Foto: Gebrochene Betonplatten

 

 Anmerkung:


Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 27.2. mit: Die besagte Gefahrenquelle wurde am 26.02.24 behoben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Radweg zwischen Fährweg und Am Waldrand

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 285974
Status: in Arbeit (gelb).

Der Radweg in beschriebenen Abschnitt ist bei Regen nicht befahrbar (siehe Fotos). Aus Verzweiflung weichen manche RadfahrerInnen auf die Straße aus- das ist brandgefährlich! Am Abzweig nach Nietwerder können Autofahrer nicht ausweichen. Der Radweg benötigt in dem benannten Bereich dringend eine neue Deckschicht als „wassergebundene Decke“.


Am Waldrand
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19.02.2024, 18:23 Uhr

Foto: Radweg zwischen Fährweg und Am Waldrand

 

 Anmerkung:


Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

herum stehende Einkaufswagen

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 285958
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wer sit für die vielen in der Stadt herum stehenden Einkaufswagen zuständig? Auffalend besonders Arthur Becker Straße und in diesem ganzen Wohngebiet.


Artur-Becker-Straße
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19.02.2024, 16:37 Uhr

 

 Anmerkung:


"Zuständig" den Einkaufswagen wieder an den Ursprungsort zurückzustellen, ist natürlich diejenige Person, die den Wagen auch benutzt hat. Es ist tatsächlich ein großes Ärgernis, dass die Wagen überall im Stadtgebiet stehengelassen werden. Grundsätzlich stehen die Einkaufswagen im Eigentum der entsprechenden Supermärkte, auch wenn man einen Euro hineingesteckt hat. Für den Transport des Einkaufs können und sollen sie natürlich genutzt werden. Da die meisten auch nicht vorhaben, den Wagen zu behalten, kann man auch nicht von Diebstahl oder Unterschlagung sprechen. Sollten Einkaufswagen beschädigt sein, wird seitens der Polizei im Einzelfall eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgenommen. Sollten die Polizist:innen Personen antreffen, die mit den Wagen offensichtlich zum Spaß unterwegs sind, werden diese auch aufgefordert, die Wagen wieder zurückzubringen. Zudem sammeln auch einige Wohnungsunternehmen die herumstehenden Wagen ein; ihre Aufgabe ist das aber nicht.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Tiefe Schlaglöcher Kreuzung Seedamm - Ernst-Toller-Straße/ An der Seepromenade

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 285868
Status: in Arbeit (gelb).

Die Steinstraße Richtung Seedamm, insbesondere im Kreuzungsbereich Ernst-Toller-Straße/ An der Seepromenade ist kaum noch passierbar, da die Schlaglöcher immer mehr und tiefer werden. Für Fahrzeug ist es bereits eine Zumutung, Radfahrer haben kaum noch eine Möglichkeit diesen Bereich unbeschadet zu überqueren.


Seedamm
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19.02.2024, 10:32 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 20.2. mit, dass der Hinweis zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergegeben wurde.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Hundekot

Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 285864
Status: erledigt (grün).

Vermehrt Hundekot auf den Gehwegen in den Wallanlagen. Ggf. Kontrollen erhöhen.



19.02.2024, 10:04 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dieses teilt am 22.2. mit: Es finden regelmäßige Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes statt. Alle hierbei festgestellten Verstöße werden geahndet, sofern der:die verantwortliche Hundeführer:in zu ermitteln ist. Dies ist praktisch nur erfolgreich, wenn der Außendienst zum Zeitpunkt des Verstoßes die Tat (den Vorgang) beobachtet oder Dritte die Ordnungswidrigkeit mit Angaben zum:zur Verursacher:in anzeigen. In diesem Fall müssen die Dritten im weiteren Verfahren als Zeugen zur Verfügung stehen.

 

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