Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Einrichtung einer reinen Bewohnerparkzone, die hier aufgrund der anliegenden Geschäfte aber ausscheidet, bzw. einer Parkraumbewirtschaftungszone setzt nicht nur einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, sondern auch eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel voraus. Diese fordert wiederum einen gutachterlichen Nachweis für die Erfordernis zur Beschränkung des öffentlichen Parkraums. Im Vorfeld der Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszone in der Innenstadt wurde auch eine Parkraumanalyse westlich der Havel durchgeführt.
Der Bedarf für eine Parkraumzone konnte aufgrund der Vielzahl der Parkflächen im Umfeld des Schlosses jedoch nicht belegt werden. Im Zusammenhang mit der geplanten baulichen Verdichtung des Schlossplatzumfeldes wird indes eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs für den westlichen Innenstadtbereich einhergehen müssen, der auch die Parkraumsituation auf dem Bötzower Platz sowie dessen Nebenstraßen mit einbezieht.