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Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Winterdinst
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
384782
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Winterdienst in von Ihnen als "Nebenstraßen" benannten Anliegerstraßen obliegt den Anliegern, nicht der Gemeinde. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. (https://doppeldorf.de/gemeindepolitik/ortsrecht-satzung). Dafür bitten wir um Verständnis.
Der Bauhof wird jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten - und als "Kür", nicht als "Pflicht", auch diverse Anliegerstraßen in der nächsten Zeit streuen. Dafür wurde bereits zusätzliches Streumaterial bestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde


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