Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Glatte Straße
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
381383
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den Bauhof weitergeleitet, der sich im Rahmen seiner vielfältigen Aufgaben der Sache annehmen wird.Weitere Informationen zur Räum- und Streupflicht finden Sie auch auf der Web-seite der Gemeinde unter Aktuelles und im folgenden Text, der im "Doppeldorf" 12/2025 veröffentlicht wurde:
Wie verhält es sich mit dem Winterdienst in der Gemeinde?
In Anliegerstraßen, die als sogenannte Mischverkehrsfläche, also ohne Gehweg, gebaut wurden, sind laut Straßenreinigungssatzung der Gemeinde die Anlieger für den Winterdienst zuständig. Die entsprechende Satzung finden Sie unter www.doppeldorf.de/Gemeindepolitik/Ortsrecht.
D. h. sie müssen auf der Straße an beiden Fahrbahnrändern Fußgängerbereiche in einer Breite von 1,50 m von Schnee beräumen und abstumpfen.
Dafür dürfen weder Salz noch ähnliche Auftauhilfen verwendet werden. In der Nacht gefallener Schnee ist bis 8 Uhr, sonntags bis 10 Uhr, zu beräumen.
Diese Anliegerstraßen gehören zur untersten Räum- und Streukategorie für den Bauhof.
Der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen ist von den anliegenden Grundstückseigentümern durchzuführen - unabhängig davon, ob der Gehweg an der Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Gehwege an öffentlichen Flächen werden vom Bauhof geräumt bzw. abgestumpft.
Zum allgemeinen Verständnis: Der Bauhof der Gemeinde beräumt die Straßen entsprechend einer Kategorieliste. Er führt den Winterdienst an allen kommunalen Straßen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen und Gehwegen durch, an denen die Kommune Anliegerpflichten hat. (Landesstraßen liegen nicht in seiner Verantwortung. Für Landesstraßen hat die Gemeinde eine Firma beauftragt.)
Die Anliegerstraßen sind in der Räumstufe III, der untersten Kategorie, die keine Pflichtaufgabe, sondern Kür der Gemeinde ist. Unbefestigte und auch einige asphaltierte Straßen haben gar keine Räumstufe – je nachdem, wie verkehrswichtig sie sind.
Je nach Kapazität des Bauhofes und Intensität des Wintereinbruchs ist der Bauhof dennoch bemüht, befestigte Anliegerstraßen möglichst zeitnah zu beräumen. Dafür bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde


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