Schmierereien
Kategorie: Vandalismus
ID:
309223
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Die Firma E.DIS hat kenntnis darüber und wird sich dieser Sache annehmen.
Das Ordnungsamt hat festgestellt, dass eine Vielzahl Verteilerkästen offenbar nicht nur eines Infrastrukturanbieters von Schmierereien betroffen sind.
Bestenfalls ist in diesen Fällen der Verunstaltung, die der Mitteilende als Beeinträchtigung des Ortsbildes bewertet, das Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“ betroffen. Dass die Öffentliche Ordnung jedoch in diesem konkreten Fall derart beeinträchtigt ist, dass der Ordnungsbehörde hieraus die Pflicht erwächst, eine Maßnahme anzuordnen, die für den nach Ansicht des Mitteilenden nun Verantwortlichen mit nicht unerheblichen Kosten und nicht unerheblichem Aufwand verbunden sind, wird hier verneint. Denn generell ist in der weiteren und jüngeren Vergangenheit festzustellen, dass farbliche Veränderungen – auch ohne den Willen des entsprechenden Rechteinhabers vorgenommene – so umfassend im Ortsbild nicht nur unserer Gemeinde vorgenommen werden, dass davon auszugehen ist, dass sich die herrschenden sozialen Normen diesbezüglich gewandelt haben.
Die Gemeinde als Ordnungsbehörde geht davon aus, dass der jeweilige Rechteinhaber – sofern er sich diesbezüglich in seinen Rechten tatsächlich beeinträchtigt fühlt, wenn die Funktionalität seiner Anlage(n) noch vorhanden ist - selbst entscheidet, ob allein farbliche Veränderungen für diesen eine so umfassende Beeinträchtigung darstellen, dass diese zu beenden ist.
Sofern nicht weitere rechtlich relevante Details hinzutreten, wird hier nicht die Auffassung vertreten, dass beschmierte Verteilerkästen durch Beauflagung des Nicht-Verursachers zu bereinigen sind.
Aus diesem Grunde werden durch unsere Behörde keine Maßnahmen entsprechend der Intention des Mitteilenden angeordnet oder initiiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde