Anmerkung:
05.12.2024 Der Spielplatz mit dem integrierten Ballspielfeld wurde bereits vor 24 Jahren errichtet.
Bislang gab es keine Klagen über eine undurchdachte Konzeption.
Die Konzeption wurde bereits vorher im Rahmen des Bebauungsplans San-B-02 „Spielplatz Fultonstraße“ durch Festsetzung einer “Fläche für Sport- und Spielanlagen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) festgelegt und durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bestätigt.
Anwendbar ist demnach die Freizeitlärm-Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (ABl./20, [Nr. 26], S.573). Dort heißt es u. a. „Zu den sonstigen Freizeitanlagen gehören nicht Sportanlagen […]. Die Hinweise gelten auch nicht für Kinderspielplätze, die die Wohnnutzung in dem betroffenen Gebiet ergänzen; die mit ihrer Nutzung unvermeidbar verbundenen Geräusche sind sozialadäquat und müssen deshalb von den Nachbarn hingenommen werden.“
Baulich wurde darauf geachtet, dass 1. der Basketballkorb nicht am Ballfangzaun befestigt ist, 2. der Ballfangzaun in keinem direkten Kontakt zu den angrenzenden Gebäude steht und 3. wurde er begrünt. Der passive Lärmschutz wurde also ebenfalls beachtet. Die Nutzungszeit ist mit 8-21 Uhr ausgewiesen. Dies entspricht der regulären Nutzungszeit aller öffentlichen Spielplätze Potsdams.
Insgesamt kann also nicht von einer intolerablen Lärmbelästigung gesprochen werden, auch wenn individuelle Toleranzgrenzen anscheinend überschritten werden.
Diese sind jedoch nicht der hier anzuwendende Maßstab.
21.10.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.